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Koalitionsfreiheit

Die Koalitionsfreiheit gewährt sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern das Recht, sich in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu organisieren, um gemeinsam Tarifverträge auszuhandeln und Arbeitsbedingungen festzulegen. Dieses Recht ist durch das Grundgesetz und das Tarifvertragsgesetz geschützt. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 36)


Beispiel: Arbeitnehmer können sich in Gewerkschaften organisieren, um gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen wie höhere Löhne oder kürzere Arbeitszeiten zu verhandeln.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 36

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