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Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer ist eine Abgabe, die beim Halten von Kraftfahrzeugen anfällt. Ihre Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Hubraum des Fahrzeugs, was bedeutet, dass die Steuerhöhe von der Größe des Motors abhängt. Ziel dieser Steuer ist es, umweltpolitische Anreize zu setzen und die durch den Fahrzeugbetrieb verursachten Schäden zu internalisieren, wie beispielsweise Lärm, Luftverschmutzung und Unfallrisiken. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 483 f.)


Beispiel: Angenommen, Paul besitzt ein Auto mit einem Hubraum von 2 Litern. Die Kfz-Steuer für Fahrzeuge dieser Größe beträgt 200 Euro pro Jahr. Unabhängig davon, wie oft Paul sein Auto fährt oder wie umweltfreundlich es ist, muss er jedes Jahr diese Steuer zahlen. Das bedeutet, selbst wenn Paul sein Auto nur selten nutzt und es in der Garage steht, muss er trotzdem die vollen 200 Euro jährlich entrichten. Die Kfz-Steuer konzentriert sich also auf die Größe des Fahrzeugs und nicht auf die tatsächliche Nutzung oder die Umweltbelastung, die durch Pauls Fahrverhalten verursacht wird.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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