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Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung gemäß § 301 HGB basiert auf der Erwerbsmethode, bei der der Erwerb einer Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft als Einzelerwerb aller Vermögensgegenstände und Schulden zu ihrem aktuellen Wert betrachtet wird. (vgl. Kußmaul 2016, S. 425)


Beispiel: Erstkonsolidierung, Folgekonsolidierung


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 425

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