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Kalkulatorische Zinsen

Kalkulatorische Zinsen sind Kosten, die für die Bereitstellung von Kapital anfallen. Es gibt zwei Arten von Kapital: Fremdkapital und Eigenkapital.


Für Fremdkapital werden die tatsächlich gezahlten Zinsen bereits in der Finanzbuchhaltung als Aufwand verbucht. Bei Eigenkapital hingegen werden keine Zinszahlungen geleistet, aber es entstehen Opportunitätskosten in Form von entgangenen Zinsen.


Die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen erfolgt durch Multiplikation des betriebsnotwendigen Kapitals mit dem Zinssatz. Dabei stellt das betriebsnotwendige Kapital den Kapitalbedarf des Unternehmens dar und der Zinssatz die Kosten für die Nutzung dieses Kapitals. (vgl. Kußmaul 2016, S. 199)


Beispiel: Ein Unternehmen benötigt für seine Geschäftstätigkeiten ein betriebsnotwendiges Kapital von 100.000 Euro. Angenommen, der Zinssatz beträgt 5%. In diesem Fall würden die kalkulatorischen Zinsen berechnet, indem man das betriebsnotwendige Kapital mit dem Zinssatz multipliziert. Das ergibt 100.000 Euro mal 0,05, was 5.000 Euro entspricht. Somit würde das Unternehmen einen kalkulatorischen Zinsaufwand von 5.000 Euro verbuchen, um die Kosten für die Bereitstellung dieses Kapitals zu erfassen.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 199

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