Die Ist-Versteuerung bedeutet, dass die Umsatzsteuer erst dann abgeführt wird, wenn der Kunde tatsächlich bezahlt hat, und nicht schon bei Rechnungsstellung. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 472)
Beispiel: Angenommen, ein Handwerker stellt im Januar eine Rechnung aus, die im April bezahlt wird. Bei der Ist-Versteuerung muss er die Umsatzsteuer erst im April an das Finanzamt abführen, wenn die Zahlung tatsächlich eingegangen ist.
Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:
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