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Internalisierung

Internalisierung bedeutet, dass die externen Effekte einer Handlung in die Entscheidungsprozesse der verantwortlichen Wirtschaftssubjekte einbezogen werden. Das Ziel ist es, dass die verursachenden Akteure die vollen sozialen Kosten oder Nutzen ihrer Handlungen berücksichtigen und somit eine effizientere und sozial verträglichere Allokation von Ressourcen erreicht wird. Dies kann beispielsweise durch die Zuordnung und Durchsetzung von Eigentumsrechten oder durch Instrumente wie Steuern und Subventionen geschehen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 65 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen, das Schadstoffe in die Umwelt emittiert, wird dazu verpflichtet, für die verursachten Umweltschäden zu zahlen. Diese Kosten werden in die Produktionsentscheidungen des Unternehmens einbezogen, was Anreize schafft, umweltfreundlichere Alternativen zu nutzen und somit die Gesamtschäden zu reduzieren.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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