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Herstellungskosten

Herstellungskosten sind (gemäß §255 (2) Satz 1 HGB) die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 383 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen investiert in den Bau einer neuen Fabrikhalle. Die Herstellungskosten umfassen die Kosten für das benötigte Baumaterial, die Löhne der Arbeiter, die Kosten für Baugeräte sowie alle anderen Ausgaben, die direkt mit dem Bau der Fabrikhalle verbunden sind.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 383-384

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