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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Art von Objektsteuer, die von Grundbesitzern entrichtet wird. Ähnlich wie bei der Gewerbesteuer wird sie von den Gemeinden erhoben. Anders als die Einkommensteuer, die auf tatsächlich erzielte Einkommen basiert (Ist-Ertragsteuer), wird die Grundsteuer als Soll-Ertragsteuer betrachtet. Das bedeutet, sie wird auf der Annahme basiert, dass sie aus den potenziellen Erträgen des Grundbesitzes bezahlt werden sollte. Dies führt zu einer doppelten Belastung von Erträgen aus Grundbesitz, da neben der Einkommensteuer auch die Grundsteuer gezahlt werden muss. (vgl. Kußmaul 2016, S. 474 f.)


Beispiel: Angenommen, Herr Petersen besitzt ein Haus in einer kleinen Stadt. Jedes Jahr erhebt die örtliche Regierung eine Grundsteuer auf der Grundlage des Wertes seines Grundstücks und der festgelegten Steuersätze. Herr Müller muss diese Steuer zahlen, um die Kosten für kommunale Dienstleistungen wie Straßenbau, Abfallentsorgung und Schulen zu decken.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 474-475

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