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Grundsatz der quantitativen Spezialität

Der Grundsatz der quantitativen Spezialität besagt, dass die Verwaltung die im Haushaltsplan bewilligten Mittel grundsätzlich nicht überschreiten darf. Diese Mittel dürfen nur für den spezifisch bewilligten Zweck verwendet werden. Obwohl die Verwaltung ermächtigt ist, die bewilligten Mittel voll auszuschöpfen, ist sie dazu nicht verpflichtet und muss dabei wirtschaftlich und sparsam vorgehen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 138 f.)


Beispiel: Ein Ministerium hat im Haushaltsplan 10 Millionen Euro für den Bau neuer Schulen bewilligt bekommen. Gemäß dem Grundsatz der quantitativen Spezialität darf das Ministerium diese Mittel nicht überschreiten und muss sicherstellen, dass das Geld ausschließlich für den Bau neuer Schulen verwendet wird und nicht für andere Zwecke.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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