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Grundbesitz

Grundbesitz bezeichnet verschiedene wirtschaftliche Einheiten gemäß § 19 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes. Dazu gehören Grundstücke, die als Betriebsgrundstücke zum Betriebsvermögen gehören, Landwirtschaftsbetriebe und Forstwirtschaftsbetriebe sowie Grundstücke, die nicht als Betriebsgrundstücke gelten und als Privatgrundstücke betrachtet werden. (vgl. Kußmaul 2016, S. 460)


Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen besitzt mehrere Grundstücke, auf denen sich seine Produktionsanlagen befinden (Betriebsgrundstücke). Zusätzlich dazu hat der Inhaber auch einen Bauernhof, der als Betrieb der Landwirtschaft gilt. Außerhalb des Geschäftsbetriebs besitzt er noch ein Haus mit Garten, das als Privatgrundstück betrachtet wird. All diese Eigentumsarten zusammen bilden seinen Grundbesitz.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 460

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