top of page

Gewerbebetrieb

Ein Gewerbebetrieb bezeichnet eine wirtschaftliche Aktivität, die bestimmte Kriterien erfüllt. Dazu gehören zunächst die Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr, also die aktive Teilnahme am Markt durch den Handel mit Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen. Im Unterschied zu freien Berufen, die auf persönlichen Qualifikationen basieren, ist ein Gewerbebetrieb keine freiberufliche Tätigkeit. Des Weiteren muss die ausgeübte Tätigkeit gesetzlich erlaubt sein und keine illegalen oder beschränkten Aktivitäten umfassen.


Ein Gewerbebetrieb ist in der Regel langfristig angelegt und systematisch organisiert, im Gegensatz zu einmaligen oder gelegentlichen Aktivitäten. Ein weiteres Merkmal ist die Selbständigkeit der Tätigkeit, d.h., der Betrieb wird eigenverantwortlich geführt und agiert unabhängig von anderen Organisationen oder Personen. Schließlich ist die Absicht, Gewinn zu erzielen, ein wesentliches Ziel des Gewerbebetriebs. Die wirtschaftlichen Aktivitäten zielen darauf ab, Einnahmen zu generieren, die die Kosten übersteigen und somit einen Gewinn erwirtschaften.


Zusammengefasst kann ein Gewerbebetrieb als eine langfristig angelegte wirtschaftliche Tätigkeit definiert werden, die darauf abzielt, durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen einen Gewinn zu erzielen und dabei gesetzliche Vorschriften zu beachten. (vgl. Kußmaul 2016, S. 469 f.)


Beispiel: Angenommen, eine Familie eröffnet ein kleines Restaurant. Das Restaurant verkauft täglich Mahlzeiten und erfüllt die Kriterien eines Gewerbebetriebs: Es beteiligt sich am wirtschaftlichen Verkehr, ist langfristig angelegt, erlaubt und strebt Gewinne durch den Verkauf von Speisen an.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 469-470

Comments


bottom of page