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Geschmacksmusterschutzrecht

Das Geschmacksmusterschutzrecht ermöglicht es, ästhetische Designs von Produkten zu schützen, die visuell ansprechend sind, wie zum Beispiel Konsumartikel, Möbel, Schmuck und Textilien. Der Geschmacksmusterschutz betrifft Muster und Modelle, die im gewerblichen Bereich vor Nachbildungen, wie beispielsweise Produktpiraterie, geschützt werden sollen. Die Schutzfähigkeit basiert auf der ästhetischen Wirkung des Designs, einschließlich Formen und Farben. Die Schutzdauer für ein Geschmacksmuster beträgt maximal 25 Jahre. (vgl. Kußmaul 2016, S. 520)


Beispiel: Ein Möbeldesigner entwirft einen einzigartigen Stuhl mit einer ungewöhnlichen Form und einem auffälligen Muster. Um sein Design zu schützen und Kopien zu verhindern, meldet er es beim Geschmacksmusteramt an. Durch den Geschmacksmusterschutz erhält er das ausschließliche Recht, sein Stuhldesign zu nutzen, und kann rechtlich gegen Nachahmungen vorgehen. So kann er sicherstellen, dass sein einzigartiges Design nicht von anderen kopiert wird.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 520

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