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Gemeinschaftsprinzip

Das Gemeinschaftsprinzip im EU-Mehrwertsteuersystem bedeutet, dass der Vorsteuerabzug, der im innerstaatlichen Handel angewendet wird, auch auf den grenzüberschreitenden Handel ausgedehnt wird. Exporteure berechnen die Mehrwertsteuer ihres Landes, und Importeure können diese von ihrer Steuerschuld abziehen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 498)


Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen in Deutschland exportiert Waren nach Frankreich. Die deutsche Mehrwertsteuer wird auf die Waren angewendet, aber der französische Importeur kann diese Steuer abziehen. Wenn die Waren weiterverkauft werden, wird der französische Mehrwertsteuersatz angewendet.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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