top of page

Gemeinlastprinzip

Das Gemeinlastprinzip besagt, dass die Kosten für öffentliche Güter oder für die Vermeidung von Schäden, die der Allgemeinheit zugutekommen, von der gesamten Gemeinschaft getragen werden sollen. Anstatt dass der einzelne Verursacher allein für die negativen externen Effekte verantwortlich gemacht wird, werden die notwendigen finanziellen Mittel durch allgemeine Steuern oder Subventionen auf alle Steuerzahler verteilt. Dies bedeutet, dass die Kosten der Umweltverbesserung oder Schadensvermeidung von der gesamten Gesellschaft übernommen werden. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 74)


Beispiel: Eine Regierung beschließt, Unternehmen zu subventionieren, die in umweltfreundliche Technologien investieren. Diese Subventionen werden durch allgemeine Steuermittel finanziert. Somit tragen alle Steuerzahler einen Teil der Kosten für die Umweltverbesserung, anstatt dass nur die Unternehmen die gesamten Kosten selbst tragen müssen.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

Comments


bottom of page