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Gemeiner Wert

Gemeiner Wert eines Vermögensgegenstandes ist der Preis, den dieser Gegenstand voraussichtlich auf dem üblichen Markt erzielen würde, wenn er zum Verkauf angeboten würde. Bei der Bestimmung dieses Wertes werden alle Faktoren berücksichtigt, die den Preis beeinflussen könnten, jedoch werden ungewöhnliche oder persönliche Umstände ausgenommen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 463)


Beispiel: Angenommen, ein Haus wird auf dem Markt zum Verkauf angeboten. Der gemeine Wert dieses Hauses würde durch Faktoren wie Lage, Größe, Zustand des Gebäudes und aktuelle Markttrends beeinflusst. Ein Gutachter würde all diese Aspekte berücksichtigen, um den gemeinen Wert des Hauses zu ermitteln.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 463

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