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Gebrauchsmusterschutzrecht

Aktualisiert: 23. Apr.

Das Gebrauchsmusterschutzrecht ist ein Schutzrecht für technische Erfindungen, ähnlich dem Patent. Es wird oft als "kleines Patent" bezeichnet, da es einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen ist als ein Patent. Anders als bei Patenten entfällt beim Gebrauchsmuster das aufwendige patentrechtliche Prüfungsverfahren. Ein Gebrauchsmuster kann für technische Gegenstände wie Geräte, technische Anlagen, chemische Stoffe und elektrische Schaltungen beantragt werden. Im Gegensatz zum Patent ist ein Gebrauchsmusterschutz für Verfahren wie Produktionsverfahren oder Messprozeduren nicht möglich. Die Schutzwirkungen entsprechen im Allgemeinen denen eines Patents. Die Höchstschutzdauer beträgt zehn Jahre. (vgl. Kußmaul 2016, S. 520)


Beispiel: Ein Ingenieur entwickelt eine neuartige Vorrichtung zur effizienteren Reinigung von Solaranlagen. Er meldet sein Konzept als Gebrauchsmuster an, um seine Erfindung zu schützen. Durch den Gebrauchsmusterschutz erhält er das ausschließliche Recht, seine Erfindung zu nutzen und Dritten zu verbieten, sie ohne seine Erlaubnis zu verwenden. So kann er sicher sein, dass seine Innovation nicht ohne seine Zustimmung kopiert oder verwendet wird.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 520

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