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Freier Personenverkehr

Freier Personenverkehr bezieht sich auf die Freizügigkeit von Arbeitnehmern, Rentnern, Studenten  innerhalb einer Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und umfasst auch die Niederlassungsfreiheit von Selbständigen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 162)


Beispiel: Ein deutscher Ingenieur kann problemlos in Frankreich arbeiten und leben, ohne spezielle Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 162

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