top of page

Freier Kapitalverkehr

Freier Kapitalverkehr bedeutet, dass innerhalb einer Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Kapital in Form von Krediten, Geldmarktpapieren und Kapitalmarktpapieren sowie Wertpapieren frei bewegt und gehandelt werden kann. Dies schließt auch den Zahlungsverkehr mit ein. Diese Grundfreiheit ist bereits vollständig umgesetzt und eng mit der Währungsunion verbunden. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 162 f.)


Beispiel: Ein Investor aus Italien kann ohne Einschränkungen in deutsche Staatsanleihen investieren, und ein französisches Unternehmen kann problemlos Kredite von einer Bank in den Niederlanden aufnehmen.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 162-163

Hozzászólások


bottom of page