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Freier Dienstleistungsverkehr

Freier Dienstleistungsverkehr bedeutet, dass Unternehmen und Einzelpersonen innerhalb einer Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) das Recht haben, ihre Dienstleistungen ohne Einschränkungen in allen Mitgliedstaaten anzubieten. Dies umfasst das Recht, vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat tätig zu werden, ohne dort ansässig sein zu müssen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 162)


Beispiel: Ein Architekt aus Spanien kann seine Dienstleistungen in Italien anbieten, ohne eine zusätzliche Genehmigung oder Lizenz in Italien beantragen zu müssen.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 162

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