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Forderungsabtretung

Bei einer Forderungsabtretung wird eine Forderung, die der bisherige Gläubiger, also der Kreditnehmer, gegen einen Dritten hat, an einen neuen Gläubiger, also den Kreditgeber, übertragen. Diese Übertragung dient dem neuen Gläubiger als Sicherheit für einen Kredit. Für Existenzgründer ist diese Art der Sicherheit in der Regel nicht von Interesse. Einzige Ausnahme bildet die Vorausabtretung, bei der zukünftige Forderungen abgetreten werden könnten, was für Existenzgründer eine mögliche Option darstellen könnte. (vgl. Kußmaul 2016, S. 361)


Beispiel: Ein Unternehmen erhält von einem Lieferanten Waren auf Rechnung, diese kann er jedoch nicht sofort bezahlt. Um die offene Rechnung zu begleichen, gewährt die Bank dem Lieferanten einen Kredit und übernimmt die offene Forderung gegen das Unternehmen als Sicherheit. So geht die Forderung vom Lieferanten auf die Bank über, die im Gegenzug dem Lieferanten den Kredit gewährt.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 361

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