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Finanztransaktionsteuer

Die Finanztransaktionsteuer (FTT) ist eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verkehrsteuer auf Finanztransaktionen, die auf organisierten Märkten wie dem Handel mit Aktien, Anleihen, Derivaten und Währungen erhoben wird. Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der jeweiligen Transaktion. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 459)


Beispiel: Ein Anleger kauft Aktien im Wert von 10.000 Euro. Bei einer Finanztransaktionsteuer von 0,1 % zahlt er 10 Euro Steuer. Verkauft er die Aktien später wieder für 10.000 Euro, fällt erneut eine Steuer von 10 Euro an. Je häufiger die Aktien gehandelt werden, desto höher wird die insgesamt gezahlte Steuer.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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