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Finanzautonomie

Finanzautonomie bedeutet, dass ein Akteur über eine gewisse Unabhängigkeit bei der Finanzierung der eigenen Ausgaben verfügt. Dieser hat eigene Einnahmen, sogenannte Eigenmittel, die direkt an ihn fließen, ähnlich wie Steuereinnahmen. Dadurch ist eine relative Eigenständigkeit bei der Festlegung der eigenen Ausgaben möglich. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 174)


Beispiel: Die erhebt Zölle auf Importe aus Nicht-EU-Ländern. Diese Zolleinnahmen fließen direkt in den EU-Haushalt und werden zur Finanzierung verschiedener EU-Programme und Projekte verwendet, ohne dass die Mitgliedsstaaten darüber entscheiden müssen.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 174

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