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Externe Effekte

Ein externer Effekt tritt auf, wenn die Handlungen oder Entscheidungen eines Wirtschaftsteilnehmers Auswirkungen auf die Situation eines anderen Wirtschaftsteilnehmers haben, ohne dass diese Effekte angemessen berücksichtigt oder entschädigt werden. Mit anderen Worten, Externalitäten sind das Resultat der Verursachung von Effekten bei Dritten ohne dass für die Schäden bezahlt wird. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 2)


Beispiel: Angenommen, eine Fabrik produziert Waren und emittiert dabei Schadstoffe in die Luft. Die direkten Kosten für die Produktion (wie Materialien und Arbeitskraft) trägt das Unternehmen selbst. Allerdings leiden die Anwohner in der Umgebung unter den negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung, wie Gesundheitsproblemen und Umweltschäden. Diese Kosten werden von der Fabrik nicht übernommen, was zu einem externen Effekt führt.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 2

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