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Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das höchste Gericht der Europäischen Union und hat seinen Sitz in Luxemburg. Er fungiert als judikative Gewalt auf europäischer Ebene und ist für die Anwendung und Auslegung der Europäischen Verträge zuständig. Häufig muss der EuGH lückenhafte Bestimmungen der Verträge durch Richterrecht ergänzen. Seine Entscheidungen sind bindend für die nationalen Gerichte der Mitgliedsstaaten. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 173)


Beispiel: Wenn ein nationales Gericht Zweifel an der Auslegung von EU-Recht hat, kann es den EuGH um eine Vorabentscheidung bitten, die dann für alle Gerichte der EU verbindlich ist.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 173

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