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Europäischer Rat

Der Europäische Rat besteht aus den Staatschefs und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Zusätzlich ist der Präsident der Europäischen Kommission Mitglied des Rates. Der Europäische Rat trifft sich mindestens zweimal im Jahr, oft zu sogenannten EU-Gipfeltreffen. In diesen Treffen werden die übergeordneten Ziele der EU festgelegt und Grundsatzentscheidungen getroffen. Es ist wichtig, den Europäischen Rat vom Europarat zu unterscheiden, da es sich um unterschiedliche politische Institutionen handelt. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 171)


Beispiel: Beim EU-Gipfel diskutieren die Staatschefs und Regierungschefs über die strategische Ausrichtung der Europäischen Union, wie z.B. wirtschaftliche Ziele oder die gemeinsame Außenpolitik.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 171

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