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Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist das ausführende Organ der EU und ist für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich, die vom Rat getroffen wurden. Gleichzeitig besitzt sie jedoch auch weitreichende Initiativrechte und Vorschlagsrechte. Die Kommission besteht aus Mitgliedern, die von den nationalen Regierungen vorgeschlagen werden und nach Anhörung und Zustimmung des Europäischen Parlaments für fünf Jahre im gegenseitigen Einvernehmen ernannt werden. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 172)


Beispiel: Ein Kommissar für Umweltfragen innerhalb der Europäischen Kommission könnte Initiativen zur Reduzierung von CO2-Emissionen in der EU vorschlagen und Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien koordinieren.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 172

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