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Erbschaftsteuer

Aktualisiert: 17. Apr.

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die den Transfer von Vermögen zwischen zwei Personen besteuert, die als Steuersubjekte fungieren. Sie liegt systematisch zwischen Einkommensteuer und Vermögensteuer. Der Hauptanlass für die Erhebung dieser Steuer ist der Tod einer Person, bei dem Vermögenswerte auf andere Personen übergehen. Dieser Übertragungsprozess wird als Erbschaft bezeichnet. Zusätzlich gibt es andere Szenarien, die besteuert werden können. Die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer fällt unter die Kategorie der Erbanfallsteuern, da sie die Bereicherung der einzelnen Erben besteuert und nicht den gesamten Nachlass als solchen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 465)


Beispiel: Angenommen, nach dem Tod eines Familienmitglieds erbt jemand ein großes Vermögen, darunter Immobilien, Bargeld und andere Vermögenswerte. Die Erbschaftsteuer wird dann auf den Wert dieses Erbes erhoben, bevor es an die Erben übertragen wird.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 465

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