Eine Entscheidung bezeichnet die Auswahl einer von zwei oder mehreren Alternativen (Handlungsmöglichkeiten), die dem Entscheidungsträger zur Erreichung eines Ziels zur Verfügung stehen. Sowohl bewusste als auch unbewusste Auswahlprozesse zwischen verschiedenen Handlungsoptionen gelten als Entscheidung. (vgl. Kußmaul 2016, S. 29)
Beispiele: Autokauf, Freizeitgestaltung, Wohnort, Berufswahl
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 29