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Energiesteuer

Die Energiesteuer ist eine Abgabe, die auf die Erzeugung und Nutzung von Energie erhoben wird, einschließlich der Einfuhr von Energie. Ihr Ziel ist oft nicht genau definiert, umfasst jedoch Aspekte wie die Förderung eines sparsamen Umgangs mit Energie, den Schutz von Ressourcen und die Berücksichtigung von Klimafolgen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 483)


Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen nutzt Strom zur Produktion seiner Waren. Durch die Energiesteuer, die auf die Stromerzeugung erhoben wird, muss das Unternehmen einen bestimmten Betrag pro verbrauchter Kilowattstunde bezahlen. Diese Steuer soll dazu anregen, den Energieverbrauch zu reduzieren und umweltfreundliche Alternativen in Betracht zu ziehen. Wenn das Unternehmen beispielsweise 10.000 kWh Strom verbraucht und die Energiesteuer bei 0,05 Euro pro kWh liegt, muss es zusätzlich 500 Euro an Energiesteuer zahlen.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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