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Einphasenbruttoumsatzsteuer

Die Einphasenbruttoumsatzsteuer bezieht sich nur auf eine einzige Stufe im Produktionsprozess und Vertriebsprozess. Das bedeutet, dass die Steuer nur auf Verkäufe einer klar abgegrenzten Stufe erhoben wird, beispielsweise auf den Großhandel. Dies verhindert Ausweichreaktionen, wie direkte Lieferungen vom Produzenten an den Einzelhandel oder Endverbraucher, die sonst die Steuer umgehen könnten. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 463)


Beispiel: Angenommen, ein Großhändler verkauft Waren im Wert von 10.000 Euro an Einzelhändler und der Steuersatz beträgt 10 %, dann zahlt der Großhändler 1.000 Euro Steuer. Verkäufe auf anderen Stufen (vom Produzenten an den Großhändler oder vom Einzelhändler an Endkunden) bleiben unbesteuert.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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