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Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die direkt auf das Einkommen einer Person erhoben wird. Dabei spielt der Einkommensbegriff eine wichtige Rolle, da er festlegt, was alles als Einkommen zählt. Diese Definition des Einkommens bildet die Basis, auf der die Steuer berechnet wird, also die sogenannte Bemessungsgrundlage. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 397)


Beispiel: Andreas verdient im Jahr 50.000 Euro. In seinem Land gelten gestaffelte Steuersätze: 0 % für die ersten 10.000 Euro, 20 % für die nächsten 30.000 Euro und 30 % für Einkommen über 40.000 Euro. Für die ersten 10.000 Euro zahlt er keine Steuer. Für die nächsten 30.000 Euro zahlt er 6.000 Euro (20 %) und für die letzten 10.000 Euro zahlt er 3.000 Euro (30 %). Insgesamt beträgt seine Einkommensteuer 9.000 Euro.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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