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Einheitswert

Aktualisiert: 17. Apr.

Der Einheitswert ist ein spezifischer Wert, der für bestimmte wirtschaftliche Einheiten und deren Untereinheiten festgelegt wird. Anders als der gemeine Wert oder Teilwert ist der Einheitswert kein eigenständiger Wertbegriff, sondern vielmehr das Ergebnis eines speziellen Bewertungsverfahrens. Zur Berechnung des Einheitswerts werden je nach Art des zu bewertenden Vermögens unterschiedliche Bewertungsprinzipien angewendet. (vgl. Kußmaul 2016, S. 464)


Beispiel: Angenommen, ein Landwirt besitzt eine landwirtschaftliche Fläche. Der Einheitswert für diese Fläche wird durch ein spezielles Verfahren festgelegt, das die landwirtschaftliche Nutzung, die Bodenqualität und andere relevante Faktoren berücksichtigt. Dieser Einheitswert dient dann als Grundlage für die Berechnung bestimmter Steuern oder Abgaben, die der Landwirt entrichten muss.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 464

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