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Einheitstheorie

Die Einheitstheorie besagt, dass die gesamte Gruppe von Konzernunternehmen eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit bildet. Während die wirtschaftliche Einheit auf den tatsächlichen Gegebenheiten beruht, wird die rechtliche Einheit durch die Annahme geschaffen, dass alle Kapital-, Kredit-, Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den Konzernunternehmen als intern betrachtet werden. Dadurch entsteht ein Konzerngewinn oder -verlust erst, wenn diese Unternehmen mit anderen in Kontakt treten. (vgl. Kußmaul 2016, S. 422)


Beispiel: Angenommen, Unternehmen A und B sind Teil eines Konzerns. Unternehmen A verkauft Produkte an B zu einem Preis von 100 Euro pro Einheit. Unternehmen B verkauft diese Produkte dann an externe Kunden für 150 Euro pro Einheit. Gemäß der Einheitstheorie würden die 50 Euro Differenz pro Einheit als interner Gewinn betrachtet, der im Rahmen des Konzerns erzielt wird. Auch wenn Unternehmen A und B rechtlich eigenständige Unternehmen sind, wird ihre Interaktion innerhalb des Konzerns als Teil einer einzigen wirtschaftlichen Einheit betrachtet, wodurch der Gesamtgewinn des Konzerns entsteht.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 422

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