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Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten, die darauf abzielen, die Doppelbesteuerung von Einkommen oder Vermögen zu vermeiden. Gemäß § 2 der Abgabenordnung haben DBAs in der Regel Vorrang vor anderen nationalen Steuergesetzen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 436)


Beispiel: Ein deutscher Staatsbürger, der in den USA arbeitet und dort Einkommen erzielt, wäre normalerweise sowohl in den USA als auch in Deutschland steuerpflichtig. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern wird jedoch festgelegt, wie das Einkommen besteuert wird, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 436

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