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Cross-Border Shopping

Cross-Border Shopping bezeichnet grenzüberschreitende Einkäufe von Konsumenten, bei denen die Umsatzsteuer im Land des Kaufs (Ursprungsland) anfällt. Dies bedeutet, dass ein deutscher Verbraucher, der in einem anderen EU-Land einkauft, dort die Umsatzsteuer bezahlt und in Deutschland nicht erneut besteuert wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 497)


Beispiel: Angenommen, Paul lebt in Deutschland, wo die Umsatzsteuer auf Elektronikgeräte 19 % beträgt. Er fährt nach Polen, wo die Umsatzsteuer auf dieselben Geräte nur 15 % beträgt. Paul kauft einen Laptop in Polen und zahlt dort die 15 % Umsatzsteuer. Er muss in Deutschland keine zusätzliche Steuer zahlen, wodurch er von der niedrigeren Steuer in Polen profitiert.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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