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Bündisches Prinzip

Das bündische Prinzip besagt, dass im Falle eines Haushaltsnotstands eines Bundeslandes die Gesamtheit der Gebietskörperschaften, insbesondere der Bund, unter Umständen verpflichtet sein könnte, finanziell einzuspringen und das Land zu unterstützen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 608)


Beispiel: Angenommen, ein Bundesland hat seinen Haushalt stark überschuldet und steht kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Statt strikte Sparmaßnahmen zu ergreifen, hofft es darauf, dass der Bund und andere Länder im Rahmen des bündischen Prinzips finanziell einspringen und helfen, die Schulden zu tilgen. Diese Erwartung kann dazu führen, dass das Land weniger Anstrengungen unternimmt, seine Ausgaben selbst zu kontrollieren.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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