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Bilanzverkürzung

Die Bilanzverkürzung tritt auf, wenn sowohl die Aktivseite als auch die Passivseite einer Bilanz durch eine Abnahme des Gesamtvermögens und des Gesamtkapitals um den gleichen Betrag verringert werden. Jeder Abgang auf einem Vermögenskonto (Aktivkonto) entspricht einem Abgang auf einem Kapitalkonto (Passivkonto) in gleicher Höhe. Dadurch verringert sich die Bilanzsumme entsprechend. (vgl. Kußmaul 2016, S. 172)


Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen tilgt einen Kredit in Höhe von 5.000 Euro bei der Bank. Diese 5.000 Euro werden von dem Konto "Darlehen" (ein passivisches Bestandskonto) abgebucht. Gleichzeitig verringert sich die Aktivseite der Bilanz um den gleichen Betrag von 5.000 Euro auf dem Konto "Bank". Durch diese Transaktion verkürzt sich die Bilanz, da sowohl die Aktivseite als auch die Passivseite um den gleichen Betrag von 5.000 Euro abnehmen.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 172

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