top of page

Bestimmungslandprinzip

Das Bestimmungslandprinzip besagt, dass Bruttopreise vom Steuersatz des Staates bestimmt werden, auf dessen Gebiet Absatz stattfindet. (vgl. Kußmaul 2016, S. 476)


Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen aus Land A verkauft Produkte über seinen Online-Shop an Kunden in verschiedenen Ländern, darunter auch an Kunden in Land B. Gemäß dem Bestimmungslandprinzip wird die Umsatzsteuer für diese Verkäufe basierend auf dem Steuersatz von Land B festgelegt. Das bedeutet, dass das Unternehmen die Umsatzsteuer entsprechend den Steuersätzen und Vorschriften des Landes B abrechnen und an die dortige Steuerbehörde abführen muss.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 476

Comments


bottom of page