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Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht regelt die Anforderungen und Standards bezüglich Sicherheit, Ordnung, Gestaltung und Gefahrenabwehr für Bauvorhaben und Bauanlagen. Es fällt unter die Zuständigkeit der Länder, die jeweils ihre eigenen Bauordnungen erlassen. Diese Gesetze gelten für jeden, der Bauvorhaben plant oder umsetzt, und stellen sicher, dass die Errichtung und Nutzung von Bauwerken den geltenden Standards entsprechen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 198)


Beispiel: Die Festlegung von Mindestabständen zwischen Gebäuden, um Brandschutzstandards und Sicherheitsstandards zu gewährleisten.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 198

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