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Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen sind Abschreibungen, die außerhalb des regulären Abschreibungsplans vorgenommen werden und betreffen sowohl das Anlagevermögen als auch das Umlaufvermögen eines Unternehmens. Im Anlagevermögen erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen gemäß dem gemilderten Niederstwertprinzip, was bedeutet, dass Abschreibungen nur dann vorgenommen werden, wenn eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung eines Vermögensgegenstandes vorliegt. Im Umlaufvermögen hingegen gilt das strenge Niederstwertprinzip, bei dem Abschreibungen unabhängig von der Dauer der Wertminderung erfolgen müssen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 385)


Beispiel: Ein Unternehmen besitzt eine Maschine, die aufgrund eines technischen Defekts plötzlich unbrauchbar wird und nicht mehr den ursprünglichen Wert liefert. In diesem Fall muss das Unternehmen außerplanmäßige Abschreibungen vornehmen, um den Wertverlust der Maschine zu erfassen und die Bilanz entsprechend anzupassen.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 385

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