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Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (AV) in Deutschland wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwaltet. Sie dient der sozialen Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und hat das primäre Ziel, Arbeitslose in neue Beschäftigungen zu vermitteln, um einen hohen Beschäftigungsstand zu fördern. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 336 f.)


Beispiel: Wenn Anna als Angestellte ihre Arbeit verliert, erhält sie finanzielle Unterstützung und Hilfe bei der Arbeitssuche durch die Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge für diese Versicherung werden von Anna und ihrem Arbeitgeber zu gleichen Teilen gezahlt und orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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