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Arbeitslosengeld I

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Lohnersatzleistung für Personen, die arbeitslos geworden sind. Es ersetzt das fehlende Einkommen während der Arbeitslosigkeit. Anspruch auf ALG I hat, wer arbeitslos ist, sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und ALG I beantragt hat, für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Die Bezugsdauer hängt von der vorherigen Beschäftigungsdauer und dem Alter des Antragstellers ab. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 337)


Beispiel: Angenommen, Herr Petersen verliert seinen Job nach 10 Jahren als Angestellter. Er meldet sich beim Arbeitsamt arbeitslos und beantragt Arbeitslosengeld I (ALG I). Da er die Anwartschaftszeit erfüllt und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, erhält er nun monatlich ALG I als Ersatz für sein fehlendes Arbeitsentgelt.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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