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Allphasenbruttoumsatzsteuer

Die Allphasenbruttoumsatzsteuer ist eine Steuer, die auf allen Produktionsstufen und Handelsstufen eines Gutes erhoben wird. Dies bedeutet, dass jede Transaktion, bei der das Gut den Besitzer wechselt, besteuert wird. Die Bemessungsgrundlage ist der Bruttoumsatz, also der gesamte Verkaufswert ohne Abzüge für Vorleistungen. Diese Steuerform führt zu einer kumulativen Steuerbelastung, da die Steuer auf jeder Stufe des Produktions- und Vertriebsprozesses anfällt. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 462 f.)


Beispiel: Ein Hersteller verkauft Rohstoffe für 1.000 Euro an einen Produzenten und zahlt dabei 5 % Allphasenbruttoumsatzsteuer, also 50 Euro. Der Produzent verarbeitet die Rohstoffe und verkauft die fertigen Produkte für 2.000 Euro an einen Großhändler, was eine Steuer von 100 Euro (5 % von 2.000 Euro) ausmacht. Der Großhändler verkauft die Produkte für 3.000 Euro an einen Einzelhändler und zahlt 150 Euro Steuer (5 % von 3.000 Euro). Schließlich verkauft der Einzelhändler die Produkte für 4.000 Euro an die Endkunden, wobei er 200 Euro Steuer (5 % von 4.000 Euro) zahlt. Insgesamt beträgt die kumulative Steuerbelastung 500 Euro, die sich aus den Steuern auf jeder Stufe des Produktions- und Vertriebsprozesses zusammensetzt.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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