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Akkordlohn

Der Akkordlohn, auch bekannt als Stücklohn, ist eine leistungsabhängige Art der Bezahlung, bei der Mitarbeiter für jede produzierte Einheit bezahlt werden. Im Gegensatz zum Zeitlohn, bei dem die Arbeitszeit vergütet wird, wird beim Akkordlohn das quantitative Arbeitsergebnis belohnt. Dabei kann die tatsächliche Leistung auch unter der Normalleistung liegen. Deshalb wird in der Regel ein garantierter Mindestlohn (Zeitlohn) vereinbart, der unabhängig von der erbrachten Leistung gezahlt wird.


Der Akkordlohn setzt sich aus einem garantierten Mindestlohn (basierend auf einer angenommenen Normalleistung) und einem Akkordzuschlag zusammen. Diese beiden Komponenten ergeben zusammen den Grundlohn oder Akkordrichtsatz, der den Stundenverdienst eines Arbeiters bei Normalleistung repräsentiert.


Der Akkordlohn wird entweder als Geldakkord oder Zeitakkord berechnet, je nachdem, ob ein fester Geldbetrag oder eine feste Arbeitszeit pro Einheit vorgegeben ist. (vgl. Kußmaul 2016, S. 64 ff.)


Beispiel: Ein Fabrikarbeiter, der Autos zusammenbaut erhält einen festgelegten Betrag pro fertiggestelltes Auto, unabhängig von der Zeit, die er dafür benötigt. Wenn er beispielsweise 10 Euro pro Auto verdient und er an einem Tag 10 Autos fertigstellt, verdient er insgesamt 100 Euro. Während Tage mit höherer Produktivität dazu führen, dass er mehr verdient, erhält er auch an Tagen, an denen er weniger Autos produziert, den vereinbarten Mindestlohn.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 63-65

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