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Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Erhebungsform der Einkommensteuer in Deutschland, die mit einem Satz von 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden erhoben wird. Sie wird meist direkt an der Quelle einbehalten und abgeführt, wobei Werbungskosten nicht abgezogen werden können. Auf Antrag können die Kapitaleinkünfte jedoch in die reguläre Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren Steuerlast führt. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 418)


Beispiel: Ein Anleger erhält 1.000 Euro Zinsen. Die Bank behält 250 Euro Abgeltungsteuer ein. Der Anleger bekommt 750 Euro ausgezahlt.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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